Die Abklärung und Behandlung psychiatrischer Erkrankungen werden grundsätzlich durch die Krankenkassen vergütet.
Der Tarif richtet sich neu ab dem 01.01.2026 nach TARDOC.
Die Abrechnung erfolgt über Taxpunkte (TP), deren Taxpunktwert kantonal unterschiedlich festgelegt wird.
Der Kanton Luzern weist einen vergleichsweise tiefen Taxpunktwert von provisorisch 85 Rappen auf.
Die Taxpunkte werden mit dem kantonalen Taxpunktwert multipliziert, woraus sich der Betrag in Schweizer Franken ergibt.
Verrechnet wird die für die Patientin bzw. den Patienten notwendige Arbeitszeit.
Häufig verwendete Tarifpositionen (TARDOC):
EA.00.0020 Psychiatrische Konsultation (bzw. EA.00.0010)
EA.00.0110 Telemedizinische Konsultation (Telefon / E-Mail / Videokonferenz) zeitgleich mit der Patientin bzw. dem Patienten (zeitversetzt: EA.00.0120)
EA.00.0150 – EA.00.0170 Psychiatrische Leistungen in Abwesenheit der Patientin (z. B. Kontakte mit Drittpersonen, Aktenstudium, Rezepte)
EA.00.0030 Paartherapie → wird je zur Hälfte beiden Partnern verrechnet
EA.00.0040 Familientherapie→ wird dem Indexpatienten verrechnet
Alle genannten Leistungen kosten pro 1 Minuten gleich viel: 3.82 Taxpunkte (TP).
60 Minuten psychiatrische Leistung kosten somit zurzeit Fr. 194.82 (229.2 TP à 85 Rappen).
Für Notfälle werden Zuschläge erhoben, welche insbesondere in der Nacht deutlich höher ausfallen können.
Ausgefallene, zu spät abgesagte oder verspätet begonnene Sitzungen, sofern sie durch Verschulden der Patientin oder des Patienten entstehen, werden von den Krankenkassen nicht vergütet und in der Regel privat in Rechnung gestellt.