Tarife – TARDOC-Krankenkassentarife
Die Abklärung und Behandlung psychiatrischer Erkrankungen werden grundsätzlich durch die Krankenkassen vergütet.
Der Tarif richtet sich neu ab dem 01.01.2026 nach TARDOC.
Die Abrechnung erfolgt über Taxpunkte (TP), deren Taxpunktwert kantonal unterschiedlich festgelegt wird. Der Kanton Luzern weist einen vergleichsweise tiefen Taxpunktwert von provisorisch 85 Rappen auf. Die Taxpunkte werden mit dem kantonalen Taxpunktwert multipliziert, woraus sich der Betrag in Schweizer Franken ergibt. Verrechnet wird die für die Patientin bzw. den Patienten notwendige Arbeitszeit.
Für Notfälle werden Zuschläge erhoben, welche insbesondere in der Nacht deutlich höher ausfallen können.
Ausgefallene, zu spät abgesagte oder verspätet begonnene Sitzungen, sofern sie durch Verschulden der Patientin oder des Patienten entstehen, werden von den Krankenkassen nicht vergütet und in der Regel privat in Rechnung gestellt.
