vpluVereinigung der Psychiaterinnen
und Psychiater Kanton Luzern
Psychiater finden

Ethik

Als Psychiater unterstehen wir, wie alle Ärztinnen und Ärzte, der Standesordnung der Schweizerischen Ärztegesellschaft FMH und gegebenenfalls zusätzlich den ethischen Richtlinien psychotherapeutischer Verbände.

Behandlungsgrundsätze gemäss Art. 4 der Standesordnung FMH (Dezember 2009, Auszug)

Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patienten und Patientinnen zu erfolgen.

Arzt und Ärztin dürfen ein sich aus der ärztlichen Tätigkeit ergebendes Abhängigkeitsverhältnis nicht missbrauchen, insbesondere darf das Verhältnis weder emotionell oder sexuell, noch materiell ausgenützt werden.

Arzt und Ärztin haben ohne Ansehen der Person alle ihre Patienten und Patientinnen mit gleicher Sorgfalt zu betreuen. Weder die soziale Stellung, die religiöse oder politische Gesinnung, die Rassenzugehörigkeit noch die wirtschaftliche Lage der Patienten und Patientinnen darf dabei eine Rolle spielen.

Bitte zögern Sie nicht, allfällige Fragen – auch solche zur Rechnung – mit Ihrem Psychiater zu klären.

Wenn sich Ihr Psychiater, Ihre Psychiaterin nicht an oben genannte ethische Grundsätze halten sollte, können Sie sich vertraulich an den Ehrenrat der Psychiatervereinigung Luzern wenden (Team mit weiblichen und männlichen Mitgliedern). Dort erhalten Sie fachkundige Beratung und Unterstützung.

Präsidentin des Ehrenrates & Kontaktperson
Dr. Christine von Wahlde
praxis@vonwahlde.ch